Arten der Mitgliedschaft

Sowohl physische als auch juristische Personen können Mitglieder des Vereins werden. Die Aufnahme der ordentlichen Mitglieder, Förderer und Stifter erfolgt durch den Vorstand. Es gibt folgende Arten der Mitgliedschaft:

 

Ordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder leisten jährlich den von der Hauptversammlung festzusetzenden Jahresmitgliedsbeitrag.
Für Einzelmitglieder beträgt der Mitgliedsbeitrag ab dem Vereinsjahr 2024 € 42,00
Der Beitrag für eine Partnermitgliedschaft beträgt ab dem Vereinsjahr 2024  € 70,00

 

Förderer

Förderer entrichten jährlich den zehnfachen Jahresbetrag des ordentlichen Mitgliedsbeitrages, ab dem Vereinsjahr 2024 € 420,00

 

Stifter

Stifter leisten den einmaligen Betrag in der Höhe des einhundertfachen Jahresmitgliedsbeitrags (ab dem Vereinsjahr 2024 4.200,00) und erwerben dadurch die Mitgliedschaft auf Lebenszeit 

 

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