Sowohl physische als auch juristische Personen können Mitglieder des Vereins werden. Die Aufnahme der ordentlichen Mitglieder, Förderer und Stifter erfolgt durch den Vorstand. Es gibt folgende Arten der Mitgliedschaft:
Ordentliche Mitglieder leisten jährlich den von der Hauptversammlung festzusetzenden Jahresmitgliedsbeitrag.
Für Einzelmitglieder beträgt der Mitgliedsbeitrag ab dem Vereinsjahr 2024 € 42,00
Der Beitrag für eine Partnermitgliedschaft beträgt ab dem Vereinsjahr 2024 € 70,00
Förderer entrichten jährlich den zehnfachen Jahresbetrag des ordentlichen Mitgliedsbeitrages, ab dem Vereinsjahr 2024 € 420,00
Stifter leisten den einmaligen Betrag in der Höhe des einhundertfachen Jahresmitgliedsbeitrags (ab dem Vereinsjahr 2024 4.200,00) und erwerben dadurch die Mitgliedschaft auf Lebenszeit
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